"Wir erklären, dass wir dem Sängerbund Schleswig-Holstein e.V. (SSH) als Mitglied angehören wollen und beantragen hiermit die Aufnahme unseres Chores."
Mitteilung an die GEMA für Chöre bei Veranstaltungen, die unter die Vereinbarung mit dem Sängerbund Schleswig-Holstein fallen. „Chorische Veranstaltungen“ und „sonstige Veranstaltungen von Chören“ sind zeitnah nach Stattfinden mit dem Chorprogramm (zweifach) anzumelden.
Alle Anträge auf Ehrungen beim SSH sind spätestens vier Wochen vor dem Ehrungstermin an den jeweils zuständigen Sängerkreis-Vorstand zu richten, der sie dann auf Formblatt an die Geschäftsstelle zur weiteren Bearbeitung leitet.
Die Anzeigekomponenten für PDF-Dokumente, die viele der gängigen Browser inzwischen mitbringen, können PDF-Formulare zwar mehr oder weniger fehlerfrei anzeigen, unterstützen jedoch nicht das Ausfüllen von PDF-Formularen direkt im Webbrowser.
Durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wurde zum
1. August 2021 das Verfahren für eine mögliche Gebührenbefreiung für Gebühren ab dem laufenden Jahr 2021 erheblich vereinfacht. Ein Antrag auf Gebührenbefreiung kann nun mit dem bereitgestellten Antragsformulars gestellt werden. Bei Fragen können Sie sich gern an gebuehr@transparenzregister.de