Formulare & Anträge

Kpieren verboten!
sk 7 - Chornoten - Kopieren erlaubt.pdf
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Hier kannst Du alle nötigen Antragsformulare öffnen, ausdrucken bzw. für den Chor abspeichern.

Ehrungsrichtlinien sk 7
ehrungsrichtlinien 2018.pdf
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Ehrungsantrag
ehrungen im sk 7 und ssh.pdf
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Antrag auf Urkunden sk 7.pdf
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GEMA-Anmeldung NEU.pdf
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Mustersatzung sk 7 2018.pdf
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Chor-Leiter Mustervertrag
chorleitermustervertrag.pdf
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Projekt-Chor Mit-Sänger gesucht
projekt chor Sänger gesucht.pdf
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Chornoten, Kopien davon und das Urheberrecht
 

Kopiert wurde eigentlich schon immer alles, was auch kopierfähig war: Schallplatten auf Kassetten, das Fernsehprogramm auf Video, Kinofilme und Musik aus Online-Tauschbörsen, Computerprogramme und Noten. Doch wie ist das mit der Kopiererei denn eigentlich rechtlich? Es gibt verschiedene Regelungen im Urheberrecht, die durchaus Kopien erlauben. Jedoch gibt es in den Regelungen wieder Regelungen, die die eigentliche Regelung ins Absurde führen können. Ein Beispiel anhand einer Spielfilm-DVD:
 

Sangeskollege Heinz erwirbt den neuesten Actionfilm mit Bruce Willis auf DVD. Heinz hat eine Katze, der so ziemlich alles zerkaut, was sie in die Pfoten bekommt. Da Heinz nur ungern seinen frisch erworbenen Film seiner netten Katze überlassen möchte, überlegt er, die DVD einfach als Sicherungskopie anzulegen. Gute Idee, Heinz!

Aber: Heinz darf von der DVD nur eine private Sicherungskopie anlegen, wenn er dabei keinen Kopierschutz umgeht. Da jede von den Filmstudios veröffentlichte DVD allerdings mit einem Kopierschutz versehen ist, macht sich Heinz beim Umgehen des Schutzes strafbar. Das mit der Sicherheitskopie hat sich für Heinz also (theoretisch) erledigt.
 

Und wie ist das mit Noten?

Noten sind, im Gegensatz zur DVD, in der Regel gedruckte Erzeugnisse auf Papier und darum auch leicht kopierbar.

Aber dürfen (Chor) Noten nun kopiert werden? Die Antwort lautet Jein. –
Es kommt immer darauf an:

Chornoten und Noten dürfen beispielsweise kopiert bzw. vervielfältigt werden, wenn der Urheber seit mindestens 70 Jahren verstorben ist und damit das Werk gemeinfrei ist und der Notenstich ebenso. Dies würde zum Beispiel alte Gesangbücher betreffen.

Setzt jemand ein altes Lied neu (ohne es zu bearbeiten), ist zwar das Lied an sich gemeinfrei, der Notensatz allerdings nicht. Kopiert werden darf also nur, wenn der Verlag oder der Bearbeiter ausdrücklich die Genehmigung dazu erteilt.

Zugegeben, beide Möglichkeiten kommen bei aktuellen Liedern sehr selten in Betracht. Wer nun lieber auf aktuelle Werke verzichtet und die Klassiker wie Liszt, Mozart oder andere bereits verstorbene Meister einsetzen will, sollte auch Vorsicht walten lassen. Denn neben dem Urheberrecht gibt es auch noch das Verlagsrecht. Gibt ein Musikverlag ein altes Werk neu heraus, so ist auch diese Ausgabe für eine Dauer von mindestens 25 Jahren geschützt. Darf also, obwohl das Stück an sich frei ist, auch nicht einfach vervielfältigt werden.

Für Werke dieser Art gibt es aber im grenzenlosen Internet entsprechende Notenportale. Dort können gemeinfreie Noten heruntergeladen werden, bei denen auch kein Verlagsrecht greift.

Eine (kleine) Ausnahme gibt es allerdings auch: Ist man im Besitz von Noten, die seit mindestens zwei Jahren nicht mehr erhältlich sind, so dürfen diese zu eigenen Zwecken abgeschrieben werden. Wer sich nun ausreichend Kopien für seinen Chor abschreibt, begeht allerdings wieder Unrecht: Lediglich eine Abschrift für den eigenen Bedarf ist erlaubt.
 

Noten kopieren – was ist erlaubt?

Nein, mit diese Artikel möchten ich nicht auf die Tränendrüse drücken und rumjammern, wie schwer es die Notenverlage doch wegen der Kopiererei haben. Ich erkläre einfach mal, wie es sich mit dem Kopieren vor dem Gesetz verhält, bzw. was überhaupt erlaubt ist und was nicht.

Wenn in diesem Artikel aus naheliegenden Gründen von Chornoten die Rede ist, umfasst das im Wesentlichen natürlich auch Noten für Instrumente.

Grundsätzlich gilt:
Das Kopieren von Noten ohne Einwilligung des Berechtigten oder des Urhebers ist verboten!
 

Das bedeutet in der Praxis: Besteht Ihr Chor aus 23 Sängerinnen und/oder Sängern, es werden aber nur 20 Singpartituren erworben und der Rest kopiert, liegt eine Straftat vor.
 

Noten kopieren:
Aber Ausnahmen bestätigen doch die Regel?

Keine Regel ohne Ausnahme?
Stimmt, es gibt Ausnahmefälle und Situationen in denen Noten kopiert werden dürfen. Und das sind auch eine ganze Menge, doch die meisten Ausnahmeregeln gelten meistens eben nur für bestimmte (Ausnahme-)Situationen.

 

Die handschriftliche Kopie

Wer im Besitz eines Notenblattes ist, darf sich davon eine Kopie anfertigen. Allerdings darf diese nur von Hand angefertigt werden. Die Noten dürfen also nicht auf fotomechanischem Weg (sprich: kopieren), sondern nur mit Stift auf Papier übertragen werden.

Wer jetzt auf die zündende Idee kommt: „Na, dann schreibe ich eben einmal sauber ab und kopiere es dann!“, irrt. Denn so schlau war der Gesetzgeber auch schon.
Weitere Kopien der handschriftlich angefertigten Kopie sind untersagt.

 

Eigene Archivierung (Sicherungskopie)

Bei DVDs, CDs oder Videospielen ist sie erlaubt, die Sicherungskopie. Im Fachjargon wird hier vom „eigenen Archiv“ gesprochen, gemeint ist aber die Sicherheitskopie. Diese darf von Filmen und Spielen nur angefertigt werden, wenn dafür kein Kopierschutz umgangen werden muss.

Bei Noten ist ein Kopierschutz nicht vorgesehen. Er wäre zwar technisch möglich, das Papier ist allerdings sehr teuer. Darum darf von jedem Notenblatt eine Sicherungskopie angelegt werden. Und hier wird auch klar, warum in der Fachsprache vom Archiv gesprochen wird: das Archiv darf nicht genutzt werden, sondern dient lediglich dem Bestandserhalt.

Auch bei der eigenen Archivierung darf das Notenblatt nicht einfach durch den Kopierer geschickt, sondern die Kopie muss handschriftlich angefertigt werden.
 

Kopien für den Auftritt

Das Anfertigen von Kopien muss nicht immer mit kriminellen Hintergedanken verbunden sein. Mancher möchte seine Originale schonen und zum Beispiel bei Außenauftritten nicht Wind und Wetter aussetzen.

Diese Art Kopien werden oft  „Umblätterkopien“ oder „Praxiskopien“ genannt und im Prinzip ist da wohl auch kaum viel gegen zu sagen. Diese Art Kopien sollten aber nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung des Verlags bzw. des Rechteinhabers erstellt werden.
 

Fazit

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung und ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sich auch hier Fehler oder falsche Rückschlüsse aus den Gesetzestexten unserseits eingeschlichen haben können.

So sind Sie/Ihr auf jeden Fall auf der sicheren Seite:
Erwerben Sie/Ihr immer so viele Notenausgaben, wie Ihr/Euer Chor Mitglieder hat

Haben Sie/Ihr einen Bedarf an Kopien zu einem bestimmten Zweck, fragen Sie beim Verlag nach für eine Genehmigung.
 

Heinz E. E. Schneegans

Langwedel imAugust 2021

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